Lexikon Eintrag Abbuchungsauftrag
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Eine Form der Lastschrift ist der Abbuchungsauftrag. Hierbei teilt der Zahlungspflichtige seinem Kreditinstitut schriftlich mit, das der Zahlungsempfänger, von seinem Konto abbuchen darf. Die Bank des Zahlungsempfängers bekommt von diesem den Auftrag, den entsprechenden Betrag vom Konto des Zahlungspflichtigen abzubuchen. Vor allem Unternehmen (Tankstellen – Mineralölkonzerne) arbeiten untereinander mit Abbuchungsaufträgen, wenn es um wechselnde Beträge geht, die auch gegebenenfalls zu unregelmäßigen Terminen abgebucht werden. Eine Rückbuchung wegen Widerspruch ist bei diesem Verfahren nicht möglich, es sei denn das Konto des Belasteten ist nicht gedeckt oder erloschen. Üblicherweise stellt die Bank des Zahlungspflichtigen für diesen Vorgang eine Gebühr in Rechnung.
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