Lexikon Eintrag Grundbuch
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Jedes Grundstück eines Landes hat einen Besitzer. Die Besitzer werden im sogenannten Grundbuch verzeichnet. Jeder Landesbezirk hat ein eigenes Grundbuchamt oder eine Stelle im Amtsgericht, wo das Grundbuch geführt wird. Neben den Grundstücksbesitzern werden noch weitere relevante Dinge im Grundbuch vermerkt. Beispielsweise überlassen viele Grundstücksbesitzer ihr Land einer anderen Person zur Nutzung.
In so einem Falle wird diese Tatsache im Grundbuch vermerkt. Wird ein lebenslanges Aufenthaltsrecht gewährt, erlischt dieses auch nicht, wenn der Besitzer verstirbt und das Grundstück weiter vererbt wird. Das Grundbuch wird in Teilen Deutschlands bereits elektronisch geführt. In vielen Städten werden neue Einträge jedoch noch von Hand vorgenommen. Einsicht ins Grundbuch bekommt nur, wer ein nachvollziehbares Interesse daran hat. Ob einer Person die Einsicht ins Grundbuch gewährt wird, entscheidet das zuständige Grundbuchamt oder das Amtsgericht.
In so einem Falle wird diese Tatsache im Grundbuch vermerkt. Wird ein lebenslanges Aufenthaltsrecht gewährt, erlischt dieses auch nicht, wenn der Besitzer verstirbt und das Grundstück weiter vererbt wird. Das Grundbuch wird in Teilen Deutschlands bereits elektronisch geführt. In vielen Städten werden neue Einträge jedoch noch von Hand vorgenommen. Einsicht ins Grundbuch bekommt nur, wer ein nachvollziehbares Interesse daran hat. Ob einer Person die Einsicht ins Grundbuch gewährt wird, entscheidet das zuständige Grundbuchamt oder das Amtsgericht.
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