Lexikon Eintrag Grundschuld
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Die Grundschuld ermächtigt einen Gläubiger in ein Grundstück eines Schuldners zu pfänden um eine offene Forderung zu begleichen. Die Grundschuld wird häufig als Sicherheit eingesetzt bei der Aufnahme hoher Kredite. Als Grundstücks- oder Hausbesitzer kann der Wert als Grundschuld eingesetzt werden. Es ist auch möglich, mehreren Gläubigern die Grundschuld zu gewähren. Kommt der Schuldner seiner Verpflichtung nicht nach, wird die Zwangsvollstreckung betrieben. Der Schuldner kann diese Vollstreckung nur dann abwenden, wenn er die Schuldsumme bezahlen kann.
A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z | Dieser Beitrag wurde am 05.10.2007 das letzte mal editiert.