Lexikon Eintrag Bankgeheimnis
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Um das Vertrauen zwischen Bank und Kunden aufrechtzuerhalten, gibt es das Bankgeheimnis. Die Bank hat das Recht, Auskünfte über die finanziellen Verhältnisse ihrer Kunden, an unberechtigte Dritte zu verweigern.
Das Bankgeheimnis soll die Privatsphäre des Menschen schützen.
Zwischen Bank und Kunden ist das Bankgeheimnis vertraglich geregelt.
Der Kunde kann die Bank von dieser Verpflichtung entbinden, wenn eine Bankauskunft für seine Geschäfte notwendig ist. Mit dem Tod des Kunden endet das Bankgeheimnis. Die Bank muss, in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen, Auskunft über ihre Kunden erteilen. Das „Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit“ ermöglicht, das Finanzämter, Zoll, Polizei und Sozialämter, die Kontostammdaten von Bankkunden abfragen können.
A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z | Dieser Beitrag wurde am 05.05.2010 das letzte mal editiert.