Lexikon Eintrag Courtage
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Courtage. Der Begriff Courtage kommt vom französischen „courtier“, welches als Makler bzw. Vermittler übersetzt wird. Makler vermitteln bekanntlich Immobilien, aber an der Börse gibt es auch Makler, die Börsenmakler, die bei den Abschlüssen von Börsengeschäften (z. B. Handel von Wertpapieren oder Devisen) vermitteln.
Für ihre Dienstleistungen stellen sie ihren Kunden auch die entsprechende Courtage (Maklergebühr, Vermittlerprovision) in Rechnung. Die Vermittlerprovisionen der Börsenmakler richten sich nach dem jeweiligen Wert des abgewickelten Börsengeschäftes und werden in der Regel in Prozente bzw. Promille dieses Wertes ermittelt. Die Höhe der Courtage hängt nicht nur vom Transaktionsvolumen, sondern auch von der Art des jeweiligen Wertpapiers.
Für ihre Dienstleistungen stellen sie ihren Kunden auch die entsprechende Courtage (Maklergebühr, Vermittlerprovision) in Rechnung. Die Vermittlerprovisionen der Börsenmakler richten sich nach dem jeweiligen Wert des abgewickelten Börsengeschäftes und werden in der Regel in Prozente bzw. Promille dieses Wertes ermittelt. Die Höhe der Courtage hängt nicht nur vom Transaktionsvolumen, sondern auch von der Art des jeweiligen Wertpapiers.
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