Lexikon Eintrag Deckungsdarlehen
Machen Sie jetzt hier den kostenlosen Girokonto Vergleich
Unter dem Begriff Deckungsdarlehen ist eine Art Wertpapier (z. B. Pfandbrief) zu verstehen, welches eine bestimmte Deckung (Absicherung) haben muss, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist. So werden zum Beispiel die Hypothekarkredite auch als Deckungsdarlehen benutzt und bezeichnet.
Demnach muss der Betrag jedes Deckungsdarlehens so hoch wie der Betrag der für das Deckungsdarlehen verkaufte Pfandbrief (oder höher) sein und zugleich gleich hohe (oder höhere) Zinserträge erbringen. Ein Beispiel dafür sind die Kommunalkredite, welche die Deckung der Kommunalobligationen (die Forderungen der Kreditinstitute an die kommunalen Anstalten sind) garantieren.
Demnach muss der Betrag jedes Deckungsdarlehens so hoch wie der Betrag der für das Deckungsdarlehen verkaufte Pfandbrief (oder höher) sein und zugleich gleich hohe (oder höhere) Zinserträge erbringen. Ein Beispiel dafür sind die Kommunalkredite, welche die Deckung der Kommunalobligationen (die Forderungen der Kreditinstitute an die kommunalen Anstalten sind) garantieren.
A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z | Dieser Beitrag wurde am 05.10.2007 das letzte mal editiert.