Lexikon Eintrag Depot
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Wer mit Wertpapieren handeln möchte, muss sich dazu ein Depot (Wertpapierdepot) eröffnen, welches zur Verwahrung der Wertpapieren benötigt wird. Ähnlich wie ein Girokonto kann ein Depot bei jeder Bank eröffnet werden. Die Eröffnung und das Schließen des Depots sind in der Regel kostenlos. Beim Kauf von Wertpapieren werden diese dem Depot gutgeschrieben.
Die Banken übersenden dem Depotinhaber in regelmäßigen Zeitanständen den so genannten Depotauszug, mindesten einmal im Jahr (zum Jahresende). Der Inhaber eines Onlinedepots kann seinen Depotstand selbst überwachen und nach Bedarf ausdrucken. Für die Verwaltung der Depots verlangen die Kreditinstitute in der Regel entsprechende Gebühren. Zum Schutz der Depotinhaber wird die Verwahrung der Wertpapierdepots vom Depotgesetz (DepotG) geregelt.
Die Banken übersenden dem Depotinhaber in regelmäßigen Zeitanständen den so genannten Depotauszug, mindesten einmal im Jahr (zum Jahresende). Der Inhaber eines Onlinedepots kann seinen Depotstand selbst überwachen und nach Bedarf ausdrucken. Für die Verwaltung der Depots verlangen die Kreditinstitute in der Regel entsprechende Gebühren. Zum Schutz der Depotinhaber wird die Verwahrung der Wertpapierdepots vom Depotgesetz (DepotG) geregelt.
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