Lexikon Eintrag DTA
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Die Abkürzung DTA (auch DTAUS) steht für das „Datenträgeraustausch“ Verfahren, auf welches der bargeldlose Zahlungsverkehr (Überweisungen, Lastschriften) innerhalb Deutschlands basiert. Das DTA Verfahren wurde bereits 1976 vom Zentralen Kreditausschuss (ZKA) eingeführt. Dieser Standard gibt den Datenaufbau vor, an den sich die Kreditinstitute zu halten haben, um fehlerfrei Daten austauschen zu können.
Der festgelegte Datensatzaufbau gilt für alle einzusetzenden Datenträger bindend, von den damaligen Magnetbändern bis zu den heutigen modernen Medien. Jede DTA Datei hat demnach einen als A-Satz bezeichneten Startsatz, der Sender und Empfänger (Bank, Kunde) bzw. Transaktionsart (Gutschrift oder Lastschrift) beinhaltet. Danach folgen die als C-Satz bezeichneten Buchungssätze, welche die einzelnen Buchungsdaten beinhalten (Kontonummer, Betrag, Verwendungszweck). Der als E-Satz bezeichnete Endsatz beinhaltet die Prüfdaten, wie Anzahl C-Sätze und die Kontrollsummen.
Der festgelegte Datensatzaufbau gilt für alle einzusetzenden Datenträger bindend, von den damaligen Magnetbändern bis zu den heutigen modernen Medien. Jede DTA Datei hat demnach einen als A-Satz bezeichneten Startsatz, der Sender und Empfänger (Bank, Kunde) bzw. Transaktionsart (Gutschrift oder Lastschrift) beinhaltet. Danach folgen die als C-Satz bezeichneten Buchungssätze, welche die einzelnen Buchungsdaten beinhalten (Kontonummer, Betrag, Verwendungszweck). Der als E-Satz bezeichnete Endsatz beinhaltet die Prüfdaten, wie Anzahl C-Sätze und die Kontrollsummen.
A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z | Dieser Beitrag wurde am 05.10.2007 das letzte mal editiert.