Lexikon Eintrag Körperschaftssteuer
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Die Körperschaftssteuer ist von Betrieben und juristischen Personen zu entrichten. Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem Einkommen des Betriebes. Als Einkommen werden die erzielten Gewinne gezählt. 25 Prozent des Gewinnes müssen als Steuer abgeführt werden. Mit Beginn des Jahres 2008 ändert sich der Satz auf 15 Prozent. Im Körperschaftsgesetz sind sämtliche Bestimmungen zur Körperschaftssteuer festgehalten.
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