Lexikon Eintrag Kreditfähigkeit
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Die Kreditfähigkeit ist nicht mit der Kreditwürdigkeit zu verwechseln. Kreditfähig ist jede volljährige Person, die als voll Geschäftsfähig gilt. Die Geschäftsfähigkeit kann entzogen werden, wenn ein volljähriger Bürger seine eigenen Handlungen nicht realistisch einschätzen kann. Grund hierfür kann eine seelische Erkrankung wie beispielsweise die Schizophrenie sein. Auch bei Allzheimerpatienten wird die Geschäftsfähigkeit meist entzogen.
Die Bank selbst hat keine Möglichkeit darüber zu entscheiden ob eine Person geschäftsfähig ist. Nur von einem Gericht kann darüber entschieden werden. Wird einer Person die Geschäftsfähigkeit entzogen, wird vom Gericht ein gesetzlicher Betreuer gestellt. Dieser kann im Sinne der zu betreuenden Person dessen Bankgeschäfte führen. Die Kreditfähigkeit sagt nichts darüber aus, ob die Bank einen Kredit gewährt. Die Kreditgewährung macht sich an der Kreditwürdigkeit fest.
Die Bank selbst hat keine Möglichkeit darüber zu entscheiden ob eine Person geschäftsfähig ist. Nur von einem Gericht kann darüber entschieden werden. Wird einer Person die Geschäftsfähigkeit entzogen, wird vom Gericht ein gesetzlicher Betreuer gestellt. Dieser kann im Sinne der zu betreuenden Person dessen Bankgeschäfte führen. Die Kreditfähigkeit sagt nichts darüber aus, ob die Bank einen Kredit gewährt. Die Kreditgewährung macht sich an der Kreditwürdigkeit fest.
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