Lexikon Eintrag Kreditrisiko
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Gewährt eine Bank einer normalen Person einen Kredit, entsteht dabei automatisch ein Kreditrisiko. Das Risiko ist darin zu sehen, dass der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann und die Bank einen finanziellen Verlust hat. Die Bank hat dann die Möglichkeit die Kreditsumme zwangsweise beitreiben zu lassen. Die Kosten hierfür müssen vom Schuldner getragen werden. Jedoch ist auch ein Gerichtsvollzieher keine Garantie dafür, dass der Schuldner seine Schulden begleicht. Hat dieser die eidesstattliche Versicherung abgegeben gilt er als Zahlungsunfähig und die Bank bleibt zunächst auf ihrem Verlust sitzen.
Wurde von seitens der Bank ein Vollstreckungstitel erwirkt, bleibt die Forderung 30 Jahre lang bestehen. Innerhalb dieser 30 Jahre kann die Bank jegliches Einkommen über das der Kunde verfügt pfänden lassen. Ausgenommen hiervon sind Beträge unterhalb der Pfändungsfreigrenze, diese dürfen nicht angetastet werden. Geht der Schuldner in ein Insolvenzverfahren kann es passieren, dass die Bank komplett auf ihrer Forderung sitzen bleibt.
Wurde von seitens der Bank ein Vollstreckungstitel erwirkt, bleibt die Forderung 30 Jahre lang bestehen. Innerhalb dieser 30 Jahre kann die Bank jegliches Einkommen über das der Kunde verfügt pfänden lassen. Ausgenommen hiervon sind Beträge unterhalb der Pfändungsfreigrenze, diese dürfen nicht angetastet werden. Geht der Schuldner in ein Insolvenzverfahren kann es passieren, dass die Bank komplett auf ihrer Forderung sitzen bleibt.
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