Lexikon Eintrag Namenspapier
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Unter dem Begriff Namenspapier ist, wie der Name es schon verrät, eine Urkunde (ein Papier bzw. Wertpapier) zu verstehen, welches auf den Namen einer Person (eines Gläubigers, Inhabers) ausgestellt ist. Demzufolge kann das Recht, das in einem Namenspapier verbrieft ist, nicht ohne weiteres auf eine andere Person übertragen werden. Eine Rechtsübertragung kann nur durch eine formelle Abtretung erfolgen.
Beispiele für Namenspapiere sind die Grundschuldbriefe und Namensaktien. Eine Namensaktie ist auf den Namen des Aktionärs ausgestellt und ist im so genannten Aktienbuch der jeweiligen AG eingetragen. In Deutschland sind die Namensaktien eher die Ausnahme. Einige wenige Aktiengesellschaften haben ihre Aktien in Namensaktien umgestellt. Eine Übertragung einer Namensaktie muss von der AG zugestimmt werden.
Beispiele für Namenspapiere sind die Grundschuldbriefe und Namensaktien. Eine Namensaktie ist auf den Namen des Aktionärs ausgestellt und ist im so genannten Aktienbuch der jeweiligen AG eingetragen. In Deutschland sind die Namensaktien eher die Ausnahme. Einige wenige Aktiengesellschaften haben ihre Aktien in Namensaktien umgestellt. Eine Übertragung einer Namensaktie muss von der AG zugestimmt werden.
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