Lexikon Eintrag Negativklausel
Machen Sie jetzt hier den kostenlosen Girokonto Vergleich
Der Begriff Negativklausel bzw. Negativerklärung kommt sowohl im Kreditwesen (Immobilienkredite) als auch bei Kapitalanlagen (Anleihen) vor. Darunter ist allgemein die Verpflichtung des jeweiligen Schuldners zu verstehen, die er dem Gläubiger bzw. den Gläubigern gegenüber übernimmt, vor der kompletten Rückzahlung seiner Schulden nichts zu unternehmen, was die Rückzahlung seiner Schuld gefährden kann.
Kreditwesen: bei langfristigen Krediten zur Finanzierung von Immobilien sieht diese Verpflichtung so aus: der Kreditnehmer unterschreibt die Negativklausel bzw. gibt die Negativerklärung ab, die jeweilige Immobilie nicht zu verkaufen, anderen Gläubigern als Sicherheit anzubieten, oder zu belasten. Kapitalanlagen: Der Emittent von Anleihen verpflichtet sich seinen Gläubigern gegenüber, bestimmte Vermögenswerte entweder gar nicht oder zumindest nicht höher als seine Schuld zu belasten bzw. diese anderen Gläubigern als Sicherheiten anzubieten, ohne sie zu informieren.
Kreditwesen: bei langfristigen Krediten zur Finanzierung von Immobilien sieht diese Verpflichtung so aus: der Kreditnehmer unterschreibt die Negativklausel bzw. gibt die Negativerklärung ab, die jeweilige Immobilie nicht zu verkaufen, anderen Gläubigern als Sicherheit anzubieten, oder zu belasten. Kapitalanlagen: Der Emittent von Anleihen verpflichtet sich seinen Gläubigern gegenüber, bestimmte Vermögenswerte entweder gar nicht oder zumindest nicht höher als seine Schuld zu belasten bzw. diese anderen Gläubigern als Sicherheiten anzubieten, ohne sie zu informieren.
A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z | Dieser Beitrag wurde am 12.10.2007 das letzte mal editiert.