Lexikon Eintrag Nennwert
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Der Begriff Nennwert (auch Nominalwert bzw. Nennbetrag) kommt in mehreren verschiedenen Unterbereichen des Finanzwesens bzw. der Börse vor, wie Zahlungsmittel (Geld), Geldanlage, Finanzierung (Kredit) bzw. Leasing. Geld: der Nennwert einer Münze ist deren gesetzliche Wert, der Wert, der auf der Münze aufgeprägt ist. Dieser kann sich unter allen Umständen sehr stark vom Kurswert derselben Münze unterscheiden und das ist der Wert, den sie als Zahlungsmittel hat.
Der Nennwert von Gedenkmünzen bzw. Sammlermünzen kann auch stark unter ihrem Verkehrswert (Sammlerwert) liegen. Wertpapiere: der Nennwert eines festverzinslichen Wertpapiers ist der Wert, zu dem es zurückgenommen wird. Bis zur Fälligkeit kann der Kurswert ebenso stark vom Nennwert abweichen, welches von der Anfrage abhängt. Börse: der Nennwert einer Aktie ist der Wert, der ihr vom Grundkapital der AG zusteht.
Der Nennwert von Gedenkmünzen bzw. Sammlermünzen kann auch stark unter ihrem Verkehrswert (Sammlerwert) liegen. Wertpapiere: der Nennwert eines festverzinslichen Wertpapiers ist der Wert, zu dem es zurückgenommen wird. Bis zur Fälligkeit kann der Kurswert ebenso stark vom Nennwert abweichen, welches von der Anfrage abhängt. Börse: der Nennwert einer Aktie ist der Wert, der ihr vom Grundkapital der AG zusteht.
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