Lexikon Eintrag Zwischenschein
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Ein Zwischenschein (auch als Anteils-, Interims-, Anrechts- oder Ertragsschein bezeichnet) ist eine Urkunde, die von einer Aktiengesellschaft bei Gründung oder Kapitalerhöhung an die Aktionäre ausgegeben wird. Er ist ein Orderpapier und muss nach § 10 (3) AktG auf den gleichen Namen lauten und den gleichen Mindestnennbetrag aufweisen, wie die Aktie. Der Zwischenschein darf vor der Eintragung der Aktiengesellschaft oder einer Kapitalerhöhung nicht ausgegeben werden. Er verbrieft die Mitgliedschaftsrechte der Aktionäre.
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