Lexikon Eintrag Nominalzins
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Der Begriff Nominalzins kommt sowohl im Kreditwesen als auch auf dem Gebiet der Geldanlage vor. Unter Nominalzins eines Kredits ist der vertraglich festgelegte Zinssatz zu verstehen, der pro Jahr auf die der Kreditsumme zu zahlen ist.
Der Nominalzins allein ist nicht aussagekräftig, wenn Kreditkonditionen verglichen werden sollen. Dazu müssen alle Zusatzkosten eines Kreditsangebots berücksichtigt werden, welches zur Ermittlung des so genannten Effektivzinses führt, welcher eben dazu dient, Kreditangebote effektiv zu vergleichen. Unter Nominalzins einer Geldanlage (z. B. in einem Sparbrief) wiederum ist der Guthabenzins zu verstehen, der pro Jahr gutgeschrieben wird. Werden die gesamten Guthabenzinsen erst am Ende der Laufzeit des Sparbriefes gutgeschrieben, ist die so genannte Rendite höher als der Nominalzins, bei einer jährlichen Verzinsung ist sie dagegen umso höher als der Nominalzins, je länger die Laufzeit ist.
Der Nominalzins allein ist nicht aussagekräftig, wenn Kreditkonditionen verglichen werden sollen. Dazu müssen alle Zusatzkosten eines Kreditsangebots berücksichtigt werden, welches zur Ermittlung des so genannten Effektivzinses führt, welcher eben dazu dient, Kreditangebote effektiv zu vergleichen. Unter Nominalzins einer Geldanlage (z. B. in einem Sparbrief) wiederum ist der Guthabenzins zu verstehen, der pro Jahr gutgeschrieben wird. Werden die gesamten Guthabenzinsen erst am Ende der Laufzeit des Sparbriefes gutgeschrieben, ist die so genannte Rendite höher als der Nominalzins, bei einer jährlichen Verzinsung ist sie dagegen umso höher als der Nominalzins, je länger die Laufzeit ist.
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