Lexikon Eintrag Zinsabschlagsteuer
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Die Zinsabschlagsteuer ist eine spezielle Form der Kapitalertragssteuer. Sie wird für alle Zinserträge erhoben, die über dem persönlichen Sparerfreibetrag liegen. Zinsabschlagsteuern werden vom jeweiligen Kreditinstitut an das Finanzamt abgeführt und können vom Anleger bei der Lohnsteuererklärung im Rahmen der Freibeträge für Kapitaleinkünfte abgesetzt werden. Bei Kapitalforderung beträgt der Zinsabschlag 30 %, bei Tafelgeschäften 35 %. Personen, die für eine Veranlagung der Einkommenssteuer nicht in Betracht kommen (z. B. Rentner, Gemeinden oder gemeinnützige Vereine), sind von der Zinsabschlagsteuer befreit. Um dies zu erwirken muss von diesem Personenkreis eine vom zuständigen Finanzamt ausgestellte Nichtveranlagungs-Bescheinigung im Original bei der Bank vorgelegt werden. Bei der Zinsabschlagsteuer handelt es sich um eine Steuervorauszahlung durch die Bank.
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