Lexikon Eintrag Wertstellung
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Mit der Werstellung (auch als Valuta bezeichnet) beschreibt man im Bankwesen sowie bei der Vergabe von Lieferantenkrediten die Festsetzung des Datums, an dem die Gutschrift oder Belastung auf dem Konto wirksam wird. In Deutschland ist dabei im § 676 g Abs. 1 BGB festgelegt, dass die Wertstellung bei Bareinzahlungen am selben Tag erfolgen muss. Ausserdem werden Wertpapiergeschäfte immer spätestens am zweiten Tag verbucht. Die Wertstellung bildet die Grundlage für die Zinsberechnung auf einem Konto. Für die ausführende Bank ergeben sich dann Zinsvorteile aufgrund von unterschiedlichen Wertstellungsterminen bei Überweisungen zwischen zwei Konten innerhalb der Bank, da zwischen den Werstellungsterminen weder auf dem Ausgangs- noch auf dem Zielkonto Zinsen berechnet werden können.
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