Lexikon Eintrag Wertpapierrechnung
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Eine Wertpapierrechnung bezeichnet die Verwahrung und Verwaltung von ausländischen Wertpapieren, bei denen keine Eigentumsverschafftung möglich ist. Dabei wird das Eigentum treuhänderisch durch die deutsche Depotbank wahrgenommen. Von seiner Inlandsbank erhält der Depotkunde für die im Ausland erworbenen und dort verwahrten Wertpapiere eine Gutschrift in Form der Wertpapierrechnung.
A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z | Dieser Beitrag wurde am 05.05.2010 das letzte mal editiert.