Lexikon Eintrag Anleihe
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Anleihen sind verzinsliche Wertpapiere wie: Rentenpapiere, Pfandbriefen, Obligationen und Schuldverschreibungen. Eine Anleihe ist in der Regel festverzinslichst und in einem Gläubigerbrief schriftlich festgehalten Anleihen bieten meist gleich bleibende Zinsen, wobei die Rückzahlung eines bestimmten Betrages garantiert wird. Anleihen unterscheidet man nach: der Gesellschaft die die Wertpapiere ausgibt (z.b. öffentliche Anleihen), der Verzinsung (ob fest oder variabel), den Laufzeiten und dem Rückzahlungsmodus. Anleihen dienen der langfristigen Kreditfinanzierung. Herausgeber von Anleihen sind: Bund, Länder, Gemeinden und öffentlich-rechtliche Körperschaften. So finanziert zum Beispiel der Bund, seine Defizite über öffentliche Anleihen. Ein Unternehmen kann sich durch eine „Unternehmensanleihe“ finanzieren. Hierbei erwirbt der Anleiheninhaber aber keinen Anteil am Unternehmen. Der Anleger erwirtschaft mit einer Anleihe, Gewinne in Form von: Zinsen oder Kurssteigerungen.
A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z | Dieser Beitrag wurde am 05.05.2010 das letzte mal editiert.