Lexikon Eintrag Vorzugsaktie
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Mit einer Vorzugsaktie erwirbt man als Aktionär zwar kein Stimmrecht bei der Hauptversammlung, oft werden jedoch Sonderrechte erworben. Diese werden oft auf eine Gewinnbeteiligung, die Stimmrechtsausgestaltung, den Dividendenanspruch oder die Bevorzugung bei der Verteilung des Liquidationsvermögens erstreckt. Erhält man als Aktionär die Vorzüge zusätzlich zu den üblichen Rechten, wird von einer absoluten Vorzugsaktien gesprochen. Von einer relativen Vorzugsaktie spricht man, wenn die Vorzüge mit einer Einschränkung von Rechten verbunden sind. In der Regel sind Vorzugsaktien als Mittel der Eigenfinanzierung zu sehen. Ist aufgrund eines geringen Aktienkurses eine Kapitalerhöhung nicht so leicht möglich, kann man mit der Ausstattung von Rechten Vorzugsaktien besser verkaufen.
A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z | Dieser Beitrag wurde am 05.05.2010 das letzte mal editiert.