Lexikon Eintrag Schuldbuchforderung
Machen Sie jetzt hier den kostenlosen Girokonto Vergleich
Eine Schuldbuchforderung ist eine Forderung, die das Land gegenüber einem Bürger oder einer Institution geltend machen kann. Leiht eine Privatperson Geld vom Staat, wird diese Schuldsumme in das Landeschuldbuch eingetragen. Kein Bürger hat das Recht dieses Schuldbuch einzusehen, es ist nur den Menschen zugänglich, die vom Land angestellt wurden. Auf der Schuldbuchforderung ist ein Termin festgesetzt, zu dem die geliehene Summe vom Schuldner zurückerstattet sein muss. Gerät der Schuldner in Verzug, wird die Summe vom Staat zwangseingetrieben. Forderungen des Staats haben Vorrang gegenüber Forderungen von privaten Personen. Für solche Forderungen werden Gerichtsvollzieher der Stadtkasse beauftragt, keine regulären.
A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z | Dieser Beitrag wurde am 02.10.2007 das letzte mal editiert.