Lexikon Eintrag Übernahmekommission
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Zur Überwachung des Börsen- und Devisenhandel gibt es in vielen Ländern die sogenannte Übernahmekommission. Jene ist zumeist auch gleichzeitig eine Behörde, welche von der Regierung des Staates zumeist eine Reihe von Kompetenzen zugesprochen bekommt, um in den Börsenhandel einzugreifen, wenn etwas nicht richtig läuft und besonders wenn illegale Geschäfte statt finden.
Dafür verfasst die Übernahmekommission in der Regel allgemeine Grundsätze für den Börsenhandel sowie vor allem bei Kaufangeboten und bei Firmenübernahmen. Besonders bei Übernahmen muss die Übernahmekommission natürlich prüfen, inwiefern sich hier wirtschaftliche Mächte konzentrieren, die den Markt gefährden könnten.
Dafür verfasst die Übernahmekommission in der Regel allgemeine Grundsätze für den Börsenhandel sowie vor allem bei Kaufangeboten und bei Firmenübernahmen. Besonders bei Übernahmen muss die Übernahmekommission natürlich prüfen, inwiefern sich hier wirtschaftliche Mächte konzentrieren, die den Markt gefährden könnten.
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