Lexikon Eintrag Treuhandkonto
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Ist die Rede von einem Treuhandkonto, dann beschreibt dies den Zustand, dass jemand ein Konto auf eigenen Namen, aber dafür auf fremde Rechnung führt. Eine andere Bezeichnung für das Treuhandkonto ist von daher auch das Anderkonto, da es ja jemand anderem gehört.
In der Regel wird ein Treuhandkonto im Auftrag geführt, etwa von einem Notar, Rechtsanwalt oder natürlich auch von einem Insolvenzverwalter, welcher die Konten eines Unternehmen oder auch einer Privatperson führt, wenn diese Insolvenz anmeldet. Dies ist bei der Insolvenz beispielsweise nötig, damit der Berater vollen Überblick über die Finanzen hat.
Bei einem Notar oder Rechtsanwalt wird das Anderkonto auch gerne für Immobiliengeschäfte genutzt.
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