Lexikon Eintrag Bankbürgschaft
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Der Fachbegriff für eine Bankbürgschaft ist: „Bankaval. Hierbei übernimmt die Bank gegenüber einem Dritten, die Bürgschaft im Auftrag ihres Kunden. Die Bank steht für Verbindlichkeiten ein, falls der Kunde eine Zahlung nicht leisten kann. Vor der Ausstellung einer solchen Bürgschaft wird die Kreditwürdigkeit des Kunden von der Bank genau überprüft. Für die Ausstellung einer Bankbürgschaft verlangt das Kreditinstitut Gebühren (Avalprovision, Bearbeitungsgebühren). Da bei einer Bankbürgschaft kein Geld fließt, sondern die Bürgschaft nur in schriftlicher Form vorliegt, sind die Gebühren geringer als bei Krediten. Die Vorteile der Bankbürgschaft bestehen darin, dass sie die Liquidität des Kunden schont. Die Ausstellung einer Bankgarantie erfolgt schnell. Der Geschäftspartner ist abgesichert und braucht die Kreditwürdigkeit nicht zu überprüfen. Folgende Bankavale sind möglich: Anzahlungsbürgschaft, Gewährleistungsbürgschaft, Bietungsbürgschaft, Leistungsaval, Mietkautionsbürgschaft, Prozessbürgschaft, Vertragserfüllungsbürgschaft und Zollbürgschaft.
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