Lexikon Eintrag Stückzinsen
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Da Wertpapiere nicht immer genau am gleichen Tag verkauft werden, wie gerade der Zinstermin liegt, existiert der Begriff Stückzinsen. Jene besagen dann den Zinsbetrag, welcher seit dem letzten Zinstermin bis zum Verkauf eines Wertpapiers entstanden sind.
Den fälligen Zinsbetrag dieser Stückzinsen muss in der Regel der Käufer an den Verkäufer der Aktien zu entrichten, denn immerhin erhält er mit den Wertpapieren das Recht auf eine Zinsauszahlung am nächsten Zinstermin.
Den fälligen Zinsbetrag dieser Stückzinsen muss in der Regel der Käufer an den Verkäufer der Aktien zu entrichten, denn immerhin erhält er mit den Wertpapieren das Recht auf eine Zinsauszahlung am nächsten Zinstermin.
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