Lexikon Eintrag Stammaktie
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Mit dem Kauf einer Aktie erhält der Käufer einen kleinen Anteil an einem Unternehmen, wenn auch an einem sehr kleinen. Dennoch ist er in Besitz dessen und mit dem Kauf einer Stammaktie erhält er dann zusätzlich dazu noch das Recht, aktiv am Geschehen teilzunehmen. Dies besagt, dass der Inhaber einer Stammaktie ein Stimmrecht auf der Hauptversammlung des Unternehmen erhält, anders als beispielsweise bei einer Vorzugsaktie.
Auf der Hauptversammlung wird dann zumeist über die Gewinnverteilung abgestimmt, ebenso ist die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates ein Element der Hauptversammlung.
Desweiteren besitzt der Inhaber einer Stammaktie den Anspruch auf eine Dividende auf seinen Aktienanteil, sofern diese vom Unternehmen ausgezahlt wird.
A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z | Dieser Beitrag wurde am 25.01.2012 das letzte mal editiert.