Lexikon Eintrag Hypothek
Machen Sie jetzt hier den kostenlosen Girokonto Vergleich
Hypotheken sind Pfandrechte an einem Grundstück zur Absicherung besonders großer und langerfristiger Geldforderungen. Durch die Aufnahme einer Hypothek verpflichtet man sich seinem Gläubiger gegenüber (in den meisten Fällen sind das Kreditinstitute) durch regelmäßige Zahlungen die Geldsumme samt Zinsen wieder zurück zu zahlen. Damit aber auch das Recht bei Nichterfüllung der Zahlungen eine Zwangsvollstreckung gegen sich einleiten zu lassen.
Hypotheken werden dabei nicht nur in das Grundbuch des Grundstücks eingetragen, sondern auch regelmäßig in einem Hypothekenbrief ausgestellt, was unter anderem die Weitergabe bei Verkauf an neue Hausbesitzer erleichtert. Grundlegend werden sie als niedrigverzinste Darlehensverträge abgewickelt, die nur bei der Bestätigung eines Grundstückskaufs geschlossen werden können.
Hypotheken werden dabei nicht nur in das Grundbuch des Grundstücks eingetragen, sondern auch regelmäßig in einem Hypothekenbrief ausgestellt, was unter anderem die Weitergabe bei Verkauf an neue Hausbesitzer erleichtert. Grundlegend werden sie als niedrigverzinste Darlehensverträge abgewickelt, die nur bei der Bestätigung eines Grundstückskaufs geschlossen werden können.
A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z | Dieser Beitrag wurde am 04.10.2007 das letzte mal editiert.