Lexikon Eintrag Hypothekarkredit
Machen Sie jetzt hier den kostenlosen Girokonto Vergleich
Ein Hypothekarkredit bezeichnet die Kreditfinanzierung von Immobilien, also Eigentumswohnungen oder Gewerbeimmobilien z.B., die auch über das jeweilige Grundbuch eingetragen ist. Das Kreditinstitut, das den Hypothekarkredit an den Bauherrn vergibt erhält als Sicherheit ein Pfandrecht auf dessen mit dem Kredit zu finanzierende Immobilie, kann diese aber auch über zusätzliche Bürgschaften definieren.
Dieses Pfandrecht wird über den Kreditvertrag genau festgelegt und zusätzlich im Grundbuch verzeichnet, womit Banken die bestmögliche Sicherheit erzielen, im Gegenzug werden dafür niedrige Zinsen gewährt. Hypothekarkredite werden in der Regel über Kredit-Treuhandschaften abgewickelt, sprich es kommt erst nach beidseitiger Sicherheitsgewährung zur Auszahlung.
Dieses Pfandrecht wird über den Kreditvertrag genau festgelegt und zusätzlich im Grundbuch verzeichnet, womit Banken die bestmögliche Sicherheit erzielen, im Gegenzug werden dafür niedrige Zinsen gewährt. Hypothekarkredite werden in der Regel über Kredit-Treuhandschaften abgewickelt, sprich es kommt erst nach beidseitiger Sicherheitsgewährung zur Auszahlung.
A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z | Dieser Beitrag wurde am 04.10.2007 das letzte mal editiert.