Lexikon Eintrag Einlagensicherungsfonds
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Jedes Geldinstitut hat die Möglichkeit sich gegen Insolvenz zu versichern. Die Einlagen der Bankkunden werden versichert, so dass im Falle einer Insolvenz die Kunden keine Verluste machen. Ob eine Bank solch eine Versicherung abschließt, liegt im Ermessen der Bank selbst. Als Kunde sollte man vor Eröffnung eines Girokontos bei der Bank nachfragen, ob das Institut gegen Insolvenz versichert ist. Wertpapiere die von Kunden bei der Bank hinterlegt werden, sind von einer eventuellen Insolvenz des Unternehmens nicht betroffen. Der Kunde kann jederzeit die Herausgabe seiner Wertpapiere verlangen und diese bei einem anderen Kreditinstitut hinterlegen.
A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z | Dieser Beitrag wurde am 04.10.2007 das letzte mal editiert.