Lexikon Eintrag Barausgleich
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Der Fachbegriff für den Barausgleich ist: „Cashsettlement“.
Erfolgt eine Zahlung in Form von Geld, anstelle von Sachwerten oder Wertpapieren, nennt man diesen Vorgang einen „Barausgleich“.
Eine Barausgleichszahlung erfolgt bei der Ausübung von Index-, Zins- und Währungsoptionsscheinen/-optionen.So kann, anstelle der in einem Optionsschein festgelegten Lieferung, eine Ausgleichszahlung erfolgen, die auf dem am Finanzmarkt festgestellten Wertpapierkurs und dem im Optionsschein festgelegten Preis beruht. Die Feststellung der objektiven Ausgleichszahlung kann sich dabei schwierig gestalten oder nur durch anschließende Verhandlungen möglich werden.
Das Gegenteil der Barauszahlung, ist die Auszahlung in Form von Aktien oder Optionsscheinen.
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