Lexikon Eintrag Gehaltskonto
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Das Gehaltskonto ist die Vorraussetzung für den bargeldlosen Zahlungsverkehr. Ein Gehaltskonto kann kostenlos bei Banken und Sparkassen eröffnet werden. Der Arbeitgeber kann von seinem Konto dann die Überweisung des monatlichen Gehaltes veranlassen. Der Kunde kann darüber nach Eingang auf seinem Konto verfügen. Er bekommt von der Bank eine Bankkarte ausgestellt, mit der er Geld an einem Automaten abheben und Kontoauszüge ausdrucken kann. Wird zum Konto eine Ec-Karte ausgegeben, kann der Kunde bargeldlos einkaufen.
Des Weiteren können vom Gehaltskonto Überweisungen getätigt werden. Bei Zahlungen die der Kunde regelmäßig abführen muss, empfiehlt sich die Einrichtung eines sogenannten Dauerauftrages. Dieser Auftrag kann an elektronischen Terminals oder bei einem Bankmitarbeiter eingerichtet werden. Bei positiver Bonität kann der Kunde auf Anfrage einen Überziehungsrahmen bekommen. Er ist dann berechtigt auch über sein Guthaben hinaus Geld abzuheben. Ist das Limit erreicht, kann kein Geld mehr vom Konto abgehoben werden. Für ein überzogenes Konto fallen Zinsen an.
Des Weiteren können vom Gehaltskonto Überweisungen getätigt werden. Bei Zahlungen die der Kunde regelmäßig abführen muss, empfiehlt sich die Einrichtung eines sogenannten Dauerauftrages. Dieser Auftrag kann an elektronischen Terminals oder bei einem Bankmitarbeiter eingerichtet werden. Bei positiver Bonität kann der Kunde auf Anfrage einen Überziehungsrahmen bekommen. Er ist dann berechtigt auch über sein Guthaben hinaus Geld abzuheben. Ist das Limit erreicht, kann kein Geld mehr vom Konto abgehoben werden. Für ein überzogenes Konto fallen Zinsen an.
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